Schachtscheinantrag
Bitte beantragen Sie Schachtgenehmigungen innerhalb unserer nachfolgenden Versorgungsbereiche:
und mindestens 10 Tage vor dem geplanten Baubeginn. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass alle notwendigen Informationen und Genehmigungen rechtzeitig vorliegen!
Die verspätete Beantragung der Schachtgenehmigung kann zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen,
einschließlich der Verantwortung für Schäden an Versorgungsleitungen und möglichen Schadensersatzansprüchen.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
Die Bearbeitung von Schachtscheinanträgen wird üblicherweise kostenfrei angeboten. Eine bereits erteilter und zeitlich abgelaufener Schachtschein kann einmalig kostenfrei verlängert werden. Bei mehrfachen Anfragen für den gleichen Bereich behalten wir uns die Berechnung des Bearbeitungsaufwandes vor.